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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

für Weintouren (Tagesreisen) · Stand: August 2026

JULIVIN Wine Tour — Inhaberin Julia Schäfer
Südliche Ringstraße 244, 63225 Langen
E-Mail: hallo@julivin.de · Telefon: 0176 23547609

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend „ATB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Weintouren, die zwischen Julia Schäfer, handelnd unter „JULIVIN Wine Tour“, Südliche Ringstraße 244, 63225 Langen (nachfolgend „JULIVIN“), und der buchenden Person (nachfolgend „Kundin/Kunde“) geschlossen werden.

(2) Die ATB werden Vertragsbestandteil, wenn JULIVIN vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und die Kundin/der Kunde die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundin/des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULIVIN stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu.

(3) Die angebotenen Touren sind Tagesreisen ohne Übernachtung mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden und einem Reisepreis von nicht mehr als 500,00 EUR pro Person. Die Vorschriften über Pauschalreiseverträge (§§ 651a ff. BGB) finden auf diese Verträge nach § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB keine Anwendung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Touren auf julivin.de ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar.

(2) Die über das Kontaktformular oder per E-Mail übermittelte Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet die anfragende Person nicht zur Zahlung.

(3) JULIVIN übersendet auf die Anfrage ein Angebot in Textform, das den Termin, den Ablauf, die eingeschlossenen und die nicht eingeschlossenen Leistungen, den Gesamtpreis pro Person sowie die Zahlungsbedingungen enthält. JULIVIN ist an dieses Angebot 7 Tage ab Zugang gebunden.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin/der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt. JULIVIN bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich in Textform.

(5) Meldet die Kundin/der Kunde weitere Personen an, so haftet sie/er für deren vertragliche Verpflichtungen wie für eigene, sofern sie/er diese Verpflichtung durch gesonderte Erklärung ausdrücklich übernommen hat. Die angemeldeten Personen werden mit Vertragsschluss Teilnehmende im Sinne dieser ATB.

§ 3 Leistungsumfang und Programmänderungen

(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot nach § 2 Abs. 3.

(2) Nicht eingeschlossene Leistungen — insbesondere das Mittagessen sowie der käuflich zu erwerbende Welcome-Bag — sind im Angebot gesondert gekennzeichnet und vor Ort selbst zu zahlen.

(3) JULIVIN ist berechtigt, einzelne Programmpunkte, insbesondere die zu besuchenden Weingüter, gegen gleichwertige Leistungen auszutauschen, wenn dies nach Vertragsschluss aus Gründen erforderlich wird, die JULIVIN nicht zu vertreten hat, und die Änderung den Gesamtcharakter der Tour nicht beeinträchtigt. Über die Änderung wird die Kundin/der Kunde unverzüglich in Textform informiert. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Die Touren setzen eine normale Mobilität voraus (selbstständiges Ein- und Aussteigen, Gehen und Stehen über längere Zeiträume, teilweise unebene Wege und Kellerabgänge). Teilnehmende mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen werden gebeten, dies vor Vertragsschluss mitzuteilen; JULIVIN prüft dann, ob eine Teilnahme möglich ist.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Es gilt der im Angebot ausgewiesene Preis pro Person. Es handelt sich um einen Gesamtpreis; weitere Kosten entstehen nur für die als nicht eingeschlossen gekennzeichneten Leistungen.

(2) JULIVIN nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

(3) Der Reisepreis ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Vertragsbestätigung, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Tourtermin, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Vertragsschluss weniger als 14 Tage vor dem Tourtermin ist der Preis sofort fällig.

(4) Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das im Angebot genannte Konto.

(5) Bei Zahlungsverzug ist JULIVIN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Geht die Zahlung trotz Fristsetzung nicht ein, kann JULIVIN vom Vertrag zurücktreten und die Kundin/den Kunden nach Maßgabe von § 6 belasten.

(6) Der Reisepreis ist fest. Eine nachträgliche Preiserhöhung findet nicht statt.

§ 5 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsehen, ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gesetzlich ausgeschlossen. Die Rücktrittsmöglichkeiten nach § 6 bleiben davon unberührt.

§ 6 Rücktritt der Kundin/des Kunden, Ersatzperson, Umbuchung

(1) Die Kundin/der Kunde kann jederzeit vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber JULIVIN in Textform (E-Mail an hallo@julivin.de) zu erklären; maßgeblich ist der Zugang bei JULIVIN.

(2) Tritt die Kundin/der Kunde zurück oder erscheint sie/er nicht zum Tourbeginn, kann JULIVIN eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Leistung:

Zeitpunkt des Zugangs der RücktrittserklärungEntschädigung
bis 21 Tage vor Tourbeginnkeine
20. bis 14. Tag vor Tourbeginn25 %
13. bis 7. Tag vor Tourbeginn50 %
6. bis 3. Tag vor Tourbeginn75 %
ab dem 2. Tag vor Tourbeginn und bei Nichterscheinen90 %

(3) Der Kundin/dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass JULIVIN kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. JULIVIN bleibt der Nachweis eines konkret höheren Schadens vorbehalten; in diesem Fall ist der Schaden konkret zu beziffern und zu belegen.

(4) Die Kundin/der Kunde kann bis 7 Tage vor Tourbeginn in Textform verlangen, dass anstelle einer angemeldeten Person eine Ersatzperson teilnimmt. JULIVIN kann widersprechen, wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nach § 8 nicht erfüllt. Entstehen durch den Wechsel Mehrkosten, sind diese nachzuweisen und von der Kundin/dem Kunden zu tragen; im Übrigen ist der Wechsel kostenfrei. Ersatzperson und ursprüngliche Kundin/ursprünglicher Kunde haften für den Reisepreis als Gesamtschuldner.

(5) Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 14 Tage vor Tourbeginn einmalig kostenfrei möglich, soweit freie Plätze vorhanden sind. Danach gilt Absatz 2.

(6) Wird die Durchführung der Tour durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt, die JULIVIN und die Kundin/der Kunde nicht zu vertreten haben, kann die Kundin/der Kunde ohne Entschädigung zurücktreten.

§ 7 Absage und Verlegung durch JULIVIN

(1) Die Durchführung setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen voraus. JULIVIN kann bei Nichterreichen dieser Zahl bis spätestens 7 Tage vor Tourbeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten.

(2) JULIVIN kann die Tour ferner absagen oder auf einen Ersatztermin verlegen, wenn die Durchführung durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände unmöglich oder unzumutbar wird, insbesondere durch behördliche Anordnungen, Unwetterwarnungen der zuständigen Stellen für die Tourregion, Streik oder Ausfall des Beförderungsunternehmens ohne Ersatzmöglichkeit.

(3) Der Ausfall eines einzelnen Weinguts berechtigt JULIVIN nicht zur Absage; insoweit gilt § 3 Abs. 3.

(4) Im Fall der Absage werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, vollständig erstattet. Ein Ersatztermin tritt nur an die Stelle der Erstattung, wenn die Kundin/der Kunde ihm ausdrücklich zustimmt.

(5) Weitergehende Ansprüche der Kundin/des Kunden bestehen nur nach Maßgabe von § 11.

§ 8 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. JULIVIN ist berechtigt, das Alter durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen und Personen, die den Nachweis nicht erbringen, von der Teilnahme auszuschließen.

(2) Teilnehmende, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Alkohol zu sich nehmen können oder dürfen, sind zur Teilnahme uneingeschränkt willkommen; alkoholfreie Alternativen werden vorgehalten. Eine Verpflichtung zum Konsum alkoholischer Getränke besteht in keinem Fall.

§ 9 Ablauf, Verhalten und Alkohol

(1) Teilnehmende haben den Anweisungen des Fahrpersonals und der Reisebegleitung Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit oder dem geordneten Ablauf dienen.

(2) Der Konsum alkoholischer Getränke erfolgt in eigener Entscheidung der Teilnehmenden. JULIVIN weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Tour eine erhebliche Menge Alkohol verkostet werden kann und dass die Fahrtüchtigkeit noch am Folgetag beeinträchtigt sein kann.

(3) Kein Teilnehmender darf während oder im Anschluss an die Tour ein Fahrzeug führen. JULIVIN empfiehlt ausdrücklich die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Organisation des Heimwegs ab dem Rückkehrort obliegt den Teilnehmenden.

(4) JULIVIN und die Reisebegleitung sind berechtigt, die Abgabe alkoholischer Getränke an erkennbar stark alkoholisierte Personen zu verweigern.

(5) Wer die Tour vorzeitig verlässt, hat sich zuvor bei der Reisebegleitung abzumelden. Ab der Abmeldung entfallen Betreuung und Rückbeförderung; ein Anspruch auf anteilige Erstattung besteht nicht.

(6) JULIVIN kann Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausschließen, die trotz Abmahnung den Ablauf nachhaltig stören, andere Teilnehmende oder Dritte gefährden oder gegen Absatz 1 verstoßen. In diesem Fall behält JULIVIN den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus anderweitiger Verwendung sind anzurechnen. Kosten der Rückreise trägt die ausgeschlossene Person.

§ 10 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Während der Touren können Foto- und Videoaufnahmen entstehen, die JULIVIN für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden möchte.

(2) Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, werden nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung veröffentlicht. Diese wird getrennt von diesen ATB eingeholt. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

(3) Die Erteilung oder Verweigerung der Einwilligung hat keinerlei Einfluss auf den Vertrag oder die Teilnahme.

(4) Teilnehmende, die selbst Aufnahmen anfertigen, auf denen andere Teilnehmende erkennbar sind, sind für deren Veröffentlichung eigenverantwortlich.

§ 11 Haftung von JULIVIN

(1) JULIVIN haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang übernommener Garantien.

(2) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch einfache Fahrlässigkeit haftet JULIVIN der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin/der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von JULIVIN.

(5) Für Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet und lediglich vermittelt werden, haftet JULIVIN nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.

§ 12 Haftung und Freistellung durch Teilnehmende

(1) Teilnehmende haften für Schäden, die sie schuldhaft am Beförderungsmittel, an Einrichtungen der besuchten Weingüter oder an Rechtsgütern Dritter verursachen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Werden Ansprüche Dritter aus einem solchen Verhalten gegen JULIVIN geltend gemacht, stellt der oder die verursachende Teilnehmende JULIVIN von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit er oder sie den Schaden zu vertreten hat.

§ 13 Mängelanzeige

Mängel der Leistung sind der Reisebegleitung unverzüglich vor Ort anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche insoweit entfallen, als JULIVIN Abhilfe hätte schaffen können. Gesetzliche Ansprüche bleiben im Übrigen unberührt.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter julivin.de/datenschutz.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

JULIVIN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat die Kundin/der Kunde ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

(2) Ist die Kundin/der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von JULIVIN. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ATB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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